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Vertrag zur Miete von E-Fahrzeugen

Stand: 2. September 2022

Herausgeber

Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil
Postplatz 5
9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 237 94 94
info@liemobil.li

UID: CHE-197.828.084  

 

VERTRAG ZUR Miete von E-Bikes (NACHFOLGEND «e-FAHRZEUGE») von LIEmobil

 

1. Parteien

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil, Postplatz 5, 9494 Schaan (im Folgenden «LIEmobil») und dem Nutzer/der Nutzerin, der/die sich als Nutzer im Sharing-System registriert (im Folgenden «Nutzer»).

 

2. Zustandekommen Vertrag 

Dieser Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer in der LIEbike-App sämtliche erforderlichen Angaben zur Registrierung gemacht hat und LIEmobil den Vertragsabschluss nach Prüfung der Angaben und Unterlagen durch eine entsprechende Bestätigung in der App akzeptiert.

Ab diesem Zeitpunkt kann der Nutzer während der Vertragsdauer E-Fahrzeuge gegen entsprechendes Entgelt verwenden.

 

3. Vertragsinhalt

Dieser Vertrag regelt das Recht des Nutzers, im Sharing-System LIEbike (im Folgenden Sharing-System) E-Fahrzeuge für seinen persönlichen Gebrauch entgeltlich zu verwenden, und die damit verbundenen Pflichten.

Die einzelnen kostenpflichtigen Buchungen von E-Fahrzeugen erfolgen durch die entsprechende Funktion in der LIEbike-App.

 

4. Sharing-System

 

4.1 E-Fahrzeuge

Als E-Fahrzeuge gelten E-Bikes, welche durch das LIEbike-Sharing-System gemietet werden können. Dies sind E-Bikes, welche ein Tempolimit bei 25 km/h (elektr. Tretunterstützung) haben.

LIEmobil kann die im Sharing-System zur Verfügung gestellten E-Fahrzeuge und -modelle jederzeit erweitern oder beschränken.

 

4.2 Stationen

Als Station gelten Orte, an denen LIEbike-Fahrzeuge übernommen («Pickup») und abgegeben («Check-out») werden können. Die Stationen sind durch eine eindeutige Position und eine Beschilderung mit dem LIEbike-Logo definiert.

Die jeweils aktuell gültigen LIEbike-Stationen sind unter www.liebike.li und in der LIEbike-App ersichtlich. Die entsprechende Beschreibung bildet in ihrer jeweils aktuellen Fassung integrierenden Bestandteil dieses Vertrags. LIEmobil kann die LIEbike-Stationen jederzeit erweitern oder beschränken.

Wird ein Fahrzeug ausserhalb einer LIEbike-Station abgestellt, kann die Miete nicht beendet und der Checkout-Prozess nicht durchgeführt werden. In diesem Fall laufen die Gebühren zulasten des Nutzers weiter, bis das Fahrzeug innerhalb der LIEbike-Station abgestellt und der Checkout-Prozess abgeschlossen ist. Zusätzlich fallen gemäss jeweils aktuell geltender Gebührenliste Pauschalgebühr für die Rückführung an die Station an (siehe dazu auch mehr unter Ziff. 13 «Ende der Benutzung und Rückgabe des Fahrzeugs»).

 

4.3. Verfügbarkeit

Die an einem Standort verfügbaren Fahrzeuge sind in der App sichtbar. LIEmobil kann nicht garantieren, dass jeder Standort zu jeder Zeit mit Fahrzeugen bestückt ist.

 

4.4 Führerschein

Nutzer ab einem Alter von 16 Jahren benötigen für die Nutzung der E-Bikes keinen Führerausweis.

Nutzer, die weniger als 16 Jahre alt sind, benötigen für die Nutzung der E-Bikes einen Führschein der Klasse M. Die Gültigkeit des Führerausweises wird durch LIEmobil bei der Registrierung geprüft.

Für Fahrten ohne gültigen Führerschein wird eine Pauschalgebühr gemäss Gebührenliste erhoben.

 

5. App

 

5.1 Funktionen der App

Registrierung, Buchung, Check-in, Check-out, Bezahlung und weitere Vorgänge erfolgen über eine App, die der Nutzer auf seinem Smartphone verwendet.

 

5.2 Download der App

Die App kann in den App-Stores von Apple und Google Play kostenlos heruntergeladen werden. Die Nutzung der App unterliegt diesem Vertrag.

 

5.3 Nutzung der App

Die App darf nur vom registrierten Nutzer genutzt werden.

Der Nutzer muss durch die Verwendung von geeigneten Passwörtern oder anderen Sicherungsmassnahmen dafür sorgen, dass keine Drittperson die App zum Buchen und Fahren von Fahrzeugen verwenden kann. Der Nutzer haftet für die missbräuchliche Verwendung der App durch Dritte.

Verliert der Nutzer sein Smartphone, hat er dies umgehend LIEmobil zu melden, damit diese weitere Buchungen von Fahrzeugen über die App auf dem Smartphone des Nutzers sperren kann.

Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der App.

LIEmobil ist jederzeit berechtigt, die LIEbike-App vom Markt zu nehmen.

 

5.4 Lizenz

LIEmobil gewährt dem Nutzer eine Lizenz zur Verwendung der LIEbike-App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Es dürfen weder Kopien der Software erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte an der App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der App noch das ihr zugrundeliegende Material, welches einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, darf modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen oder korrigiert werden.

 

5.5 Inhalt der App

LIEmobil kann die in der LIEbike-App enthaltenen Informationen jederzeit ändern.

 

5.6 Haftung

Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Nutzers. Der Nutzer muss selber dafür besorgt sein, sein Smartphone insbesondere vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Jede Haftung von LIEmobil im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

6. Registrierung als Nutzer

 

Die Registrierung als Nutzer erfolgt, indem der Nutzer folgende Angaben in die App eingibt:

  • Vor- und Nachname (entsprechend den Angaben in den offiziellen Dokumenten),
  • offizielle Wohnadresse des Nutzers,
  • gültige Mobilnummer des Nutzers,
  • E-Mail-Adresse des Nutzers,
  • gültige Kreditkarte.

Ausserdem muss der Nutzer die folgenden Dokumente fotografieren und über die entsprechende Funktion in der App übermitteln:

  • gültiger Personalausweis (ID, Pass oder Führerschein) des Nutzers (Seite mit Angaben zur Person),
  • gültiger Führerschein für Nutzer unter 16 Jahren.

 

7. Kosten

 

7.1 App

Das Herunterladen und Nutzen der LIEbike-App ist kostenlos.

 

7.2 Gebrauch eines Fahrzeugs

Die Kosten für die Nutzung eines Fahrzeugs berechnen sich nach dem im Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs anwendbaren Tarif. Der Tarif bemisst sich anhand Nutzungszeit der Miete.
Während des «Pause + Gesperrtes Fahrzeug»-Modus läuft die Nutzungszeit ohne Abzug weiter.
Die aktuell gültigen Tarife sind im Rahmen des Buchungsvorgangs vor Bestätigung der Buchung und Freigeben der Belastung des Zahlungsmittels in der App und auf der www.liebike.li ersichtlich.
LIEmobil kann die Tarife jederzeit mit Wirkung für alle künftigen Buchungen von Fahrzeugen einseitig anpassen.

 

7.3 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt derzeit ausschliesslich mit Visa- oder Mastercard-Kreditkarten sowie Visa Debit. Prepaid-Karten sind nicht zulässig.

 

7.4 Berechnung der Miete

Die Miete berechnet sich aus der Summe der angebrochenen Zeiträume gemäss dem gewählten Tarif zwischen dem Start der Miete und dem Beenden der Miete. Die Miete ist unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Die Mietpreise sind in einem separaten Dokument festgehalten.

 

7.5 Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen

LIEmobil ist berechtigt, dem Nutzer bei entsprechendem Verschulden Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Ausserordentliche Aufwendungen sind insbesondere:

  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietdauer,
  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen eines Fahrzeugs während der Mietdauer,
  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Unfall während der Mietdauer,
  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen Verkehrsregeln oder Straftaten während der Mietdauer.

Die Gebührenpreise sind in einem separaten Dokument festgehalten.

 

8. Voraussetzungen für die Benutzung des Fahrzeugs

 

8.1 Gültiger Führerausweis

Der Nutzer bestätigt bei der Registrierung durch die LIEbike-App, dass er zum Zeitpunkt des Fahrtantritts 16 Jahre alt oder älter ist. Sollte der Nutzer zwischen 14 und 16 Jahre alt sein, braucht er für die Nutzung und die Miete eines E-Bikes mindestens den Führerschein der Klasse M/F/G. Die Gültigkeit des Führerausweises wird durch LIEmobil bei jeder Anmeldung geprüft. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis ist untersagt. Dem Nutzer ist es ferner untersagt, die Dienste von LIEmobil mit einem allfälligen Ausweisduplikat in Anspruch zu nehmen, nachdem sein Führerausweis durch die zuständigen Behörden entzogen wurde.

 

8.2 Uneingeschränkte Fahrfähigkeit

Der Nutzer bestätigt durch die Miete eines E-Bikes, dass er zum Zeitpunkt des Fahrtantritts und auch während der Fahrt uneingeschränkt fahrfähig ist. Die Nutzung eines Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand ist untersagt.

Der Nutzer bestätigt insbesondere, dass seine Fahrfähigkeit (insbesondere Reaktion und Balance) nicht eingeschränkt ist wegen Einwirkung von Alkohol, Arznei oder Betäubungsmitteln, Übermüdung, Krankheit oder aus einem anderen Grund.

 

9. Beginn der Benutzung des Fahrzeugs

 

9.1 Start der Miete

Die Miete kann nur gestartet werden, wenn der Nutzer mit seinem Smartphone über eine stabile Internetverbindung verbunden ist.

Der Nutzer startet die Miete des E-Bikes ausschliesslich über die App und übernimmt das E-Bike an der Station, an dem sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übernahme befindet.

 

9.2 Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit

Der Nutzer ist von Gesetzes wegen verpflichtet, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrzeug in vorschriftsgemässem Zustand ist. Ein Verstoss gegen diese Pflicht kann zur Strafbarkeit des Nutzers führen.
Deshalb hat der Nutzer das Fahrzeug und das vorgeschriebene Zubehör bei der Übernahme und vor Fahrtantritt insbesondere auf dessen Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit hin zu prüfen.
Der Nutzer prüft vor Mietbeginn insbesondere, ob

  • die Bremsen funktionieren,

  • die Lichter funktionieren,

  • die Reifen einen genügenden Luftdruck aufweisen,

  • soweit ersichtlich alle erforderlichen Teile vorhanden sind

Falls mindestens eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Betriebssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs anderweitig nicht gewährt ist, darf der Nutzer die Fahrt nicht antreten. Der Nutzer meldet diesen Umstand unverzüglich über die entsprechende Funktion in der App. Das Fahrzeug wird für die Benutzung gesperrt und dem Nutzer werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Schadenersatzansprüche des Nutzers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Falls der Nutzer keine entsprechende Meldung macht, besteht die Vermutung, dass allfällige während der Fahrt oder nach der Rückgabe festgestellte Mängel während der Miete entstanden sind und vom Nutzer verursacht wurden. Diese Mängel können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden. LIEmobil lehnt jegliche Haftung ab.

 

9.3 Prüfung Fahrzeug auf weitere Mängel und Beschädigungen

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Übernahme und vor Fahrtantritt zu prüfen, ob das Fahrzeug andere Mängel oder Beschädigungen aufweist, die die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit nicht beeinflussen.
Falls der Nutzer solche Mängel oder Beschädigungen feststellt, meldet er diese vor Fahrtantritt über die entsprechende Funktion in der App. Wenn der Nutzer anschliessend die Fahrt antritt, bestätigt der Nutzer, dass die festgestellten Mängel oder Beschädigungen die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht einschränken.
Falls der Nutzer keine entsprechende Meldung macht, besteht die Vermutung, dass allfällige während der Miete oder nach der Rückgabe festgestellte Beschädigungen während der Miete entstanden sind und vom Nutzer verursacht wurden. Diese Mängel können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

 

10. Benutzung des Fahrzeugs

 

10.1 Sorgfältiger Gebrauch

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des Fahrzeuges die nötige Sorgfalt walten zu lassen.

 

10.2 Strassen

Die Fahrzeuge dürfen nur auf Strassen und befestigten Wegen benutzt werden, auf denen die Nutzung von Fahrrädern zulässig ist. Das Strassenverkehrsgesetz ist in jedem Fall zu befolgen.

 

10.3 Rennen und sportliche Veranstaltungen

Mit den Fahrzeugen dürfen keine Rennen gefahren oder an sportlichen Veranstaltungen teilgenommen werden.

 

10.4 Gebrauch zu Geschäfts- und Erwerbszwecken

Die Fahrzeuge dürfen nicht zu Geschäfts- oder Erwerbszwecken wie Kurierdiensten, dem Erbringen von Transportdienstleistungen und Ähnlichem verwendet werden.

 

10.5 Überlassen an Dritte

Die Fahrzeuge sind einzig für den Gebrauch durch den registrierten Nutzer bestimmt.
Der Nutzer darf die Fahrzeuge nicht an Dritte weitergeben, Dritten überlassen oder von Dritten fahren lassen.

Für die unberechtigte Weitergabe an Dritte wird eine Pauschalgebühr gemäss Gebührenliste erhoben.

 

10.6 Mitfahrer

Auf den Fahrzeugen dürfen keine Mitfahrer mitfahren.

 

10.7 Kinder

Die Fahrzeuge dürfen nicht zum Transport von Kindern verwendet werden.

 

10.8 Veränderungen am Fahrzeug

Der Nutzer darf die Fahrzeuge nicht verändern. Dies schliesst auch Reparaturen ein. Reparaturen dürfen nur von LIEmobil vorgenommen werden. Der Nutzer darf an den Fahrzeugen insbesondere keine Kindersitze, Nachlaufteile oder Anhänger anbringen.

 

10.9 Fahrten ausserhalb des Mietbereichs  

Fahrten ausserhalb des definierten Mietbereichs sind untersagt. Der Mietbereich umfasst das Fürstentum Liechtenstein, die Stadt Buchs SG sowie das unmittelbare angrenzende Gebiet in der Schweiz. Das Überschreiten der Grenze zu Österreich ist ebenfalls verboten. Für Fahrten ausserhalb des Mietbereichs wird eine Pauschalgebühr gemäss der aktuellen Gebührenliste erhoben. Es ist dem Fahrer untersagt, eine Fahrt anzutreten, wenn nicht sichergestellt ist, dass eine Rückkehr in den Mietbereich und die ordnungsgemässe Rückgabe des LIEbikes gewährleistet werden können.

 

11. Einhalten der Verkehrsregeln

 

11.1 Pflichten des Nutzers und des Mitfahrers

Der Nutzer verpflichtet sich, jederzeit sämtliche Verkehrsregeln einzuhalten.

 

11.2 Beleuchtung

Die Beleuchtung des Fahrzeugs muss während der ganzen Fahrt eingeschaltet und funktionstüchtig sein. Falls die Beleuchtung nicht funktioniert, ist die Fahrt mit diesem Fahrzeug zu beenden und der Mangel über die entsprechende Funktion in der App zu melden.

 

11.3 Verstoss gegen Verkehrsregeln und Begehen von Straftaten

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er sämtliche anwendbaren Verkehrsregeln kennt und einhaltet und während der Miete keine Straftaten begeht.
Wenn LIEmobil von der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden informiert wird, dass der Fahrer eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen Verkehrsregeln verstossen oder eine Straftat begangen hat oder haben soll, ist LIEmobil ausdrücklich ermächtigt, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen, wer gemäss dem Buchungssystem zu diesem Zeitpunkt der Nutzer des Fahrzeugs war.
LIEmobil kann bei Hinweis auf Regelverstösse bereits vor einem rechtskräftigen Urteil Nutzer von der künftigen Nutzung der Dienste ausschliessen.

 

11.4 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für die Folgen von Verkehrsregelverstössen oder Straftaten, die während der Miete begangen werden, vollumfänglich haftbar.
Der Nutzer ist verpflichtet, LIEmobil vollständig schadlos zu halten. Die Pflicht zur Schadloshaltung schliesst den Ersatz für Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen Dritter, den Aufwand von LIEmobil und allfälliger Rechtsvertreter von LIEmobil sowie Geldersatz für Ordnungsbussen ein, die gegen LIEmobil als Halter verhängt werden.

Für Fahrten ohne gültigen Führerschein wird eine Pauschalgebühr gemäss Gebührenliste erhoben.

 

12. Auftreten von Mängeln während der Fahrt

 

12.1 Schwere Mängel

Treten während der Fahrt Mängel am Fahrzeug auf, die die Betriebssicherheit oder Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs ausschliessen, muss der Nutzer die Fahrt sofort beenden, das E-Bike an der nächsten Station retournieren und den Mangel unverzüglich über die entsprechende Funktion in der App melden. Das Fahrzeug wird für die Benutzung gesperrt und dem Nutzer werden für diese Fahrt keine Kosten in Rechnung gestellt, sofern die anschliessende Kontrolle den gemeldeten Mangel bestätigt und der Mangel nicht durch ein Verschulden des Nutzers eingetreten ist.
Der Nutzer ist weder verpflichtet noch berechtigt, diese Mängel selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

 

12.2 Leichte Mängel

Treten während der Fahrt Mängel am Fahrzeug auf, die die Betriebssicherheit oder Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen, muss der Nutzer diese am Ende der Benutzung über die entsprechende Funktion in der App melden.
Der Nutzer ist weder verpflichtet noch berechtigt, diese Mängel selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

 

13. Ende der Benutzung und Rückgabe des Fahrzeugs

 

13.1 Parkieren

Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht mehr benötigt, parkiert er es an einer gekennzeichneten LIEbike-Station und startet den Checkout-Prozess. Ausserhalb der LIEbike-Stationen dürfen die E-Bikes pausiert werden. In diesem Falle dürfen sie auf dafür vorgesehenen Parkplätzen oder auf einem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1.50m breiter Raum frei bleibt.

Der Nutzer kann für falsches Parkieren gebüsst werden und muss für sämtliche Kosten aufkommen, die bei LIEbike im Zusammenhang mit dem falschen Parkieren anfallen (Umparkieren, Zeitaufwand im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden, Ordnungsbussen, Schadenersatz für Abschleppen durch eine berechtigte Drittperson). Zusätzlich wird eine Pauschalgebühr gemäss Gebührenliste erhoben.

 

13.2 Parkieren ausserhalb einer LIEbike-Station

Wenn der Nutzer das Fahrzeug ausserhalb einer LIEbike-Station abstellt, kann der Checkout-Prozess nicht durchgeführt werden und die kostenpflichtige Miete läuft weiter, bis das Fahrzeug vom Nutzer in die LIEbike-Station zurückgebracht wird.

Die Miete kann in Ausnahmefällen während den Betriebszeiten des LIEmobil-Kundencenters auch telefonisch unter +423 237 94 94 beendet werden.

Für ausserhalb einer LIEbike-Station parkierte E-Fahrzeuge wird zusätzlich eine Pauschalgebühr gemäss Gebührenliste erhoben.

 

13.3 Checkout-Prozess

Der Checkout-Prozess kann nur durchgeführt werden, sofern sich das Fahrzeug innerhalb der LIEbike-Station befindet.

Im Rahmen des Checkout-Prozesses ist der Nutzer verpflichtet, sämtliche Mängel und Schäden, die während der Miete aufgetreten sind, über die entsprechende Funktion in der App zu melden.

Wenn der Nutzer diese Meldung nicht macht, haftet er für sämtlichen Schäden, die der LIEmobil oder dem nächsten Nutzer daraus entsteht.

Der Check-out und damit die Rückgabe des Fahrzeugs ist abgeschlossen, wenn die Miete beendet und der anschliessende Bestätigungsprozess abgeschlossen wurde. Falls der Nutzer die Miete nicht beendet oder den Bestätigungsprozess nicht abschliesst, läuft die Miete und die damit verbundenen Tarife weiter.

 

13.4 Prüfung des Fahrzeuges nach der Rückgabe

Der Nutzer ist sich bewusst, dass LIEmobil das Fahrzeug nicht unmittelbar nach der Rückgabe selbst prüfen kann. Die Prüfung des Fahrzeugs erfolgt entweder durch den nächsten Nutzer oder, falls das Fahrzeug während dieser Zeit nicht von einem nächsten Nutzer verwendet wird, innerhalb der nächsten zwei Kalendertage durch das Verschiebeunternehmen.
LIEmobil teilt dem Nutzer allfällige Mängel spätestens innert fünf Tagen nach der Rückgabe mit.

 

13.5 Sichern des Fahrzeugs

Der Nutzer ist haftbar, falls das Fahrzeug wegen nicht korrekter Sicherung beschädigt wird oder abhandenkommt. Diesfalls wird zusätzlich eine Pauschalgebühr gemäss Gebührenliste erhoben.

 

14. Bezahlung

Fahrzeuge können nur gebucht werden, wenn der Nutzer zum Zeitpunkt der Buchung über eine gültige Kreditkarte verfügt und der Kartenherausgeber die Belastung durch LIEmobil zulässt.

 

15. Haftung

 

15.1 Beschädigung und Verlust

Der Nutzer haftet für Beschädigungen, die er fahrlässig oder vorsätzlich am Fahrzeug oder Zubehör verursacht, und für den Verlust des Fahrzeugs und von Zubehör während der Miete oder zufolge mangelhafter Sicherung des Fahrzeugs am Ende der Miete.

Unterlässt der Nutzer vor Fahrtantritt hinsichtlich bestehender Schäden des E-Fahrzeugs eine entsprechende Meldung, besteht die Vermutung, dass von LIEmobil oder dem nächsten Nutzer festgestellte Schäden durch den Nutzer verursacht wurden. Diese können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

Reparaturen dürfen ausschliesslich von LIEmobil und von LIEmobil beauftragten Dritten vorgenommen werden. Der Nutzer darf keine Reparaturen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

Für Beschädigungen an und Verluste von E-Fahrzeugen wird zusätzlich eine Pauschalgebühr gemäss Gebührenliste erhoben.

 

15.2 Unfall

Ereignet sich ein Unfall mit dem Fahrzeug, hat der Nutzer sofort anzuhalten und Meldung bei LIEmobil zu erstatten. Sollte der Unfall ausserhalb der Öffnungszeiten stattfinden, meldet sich der Nutzer direkt bei der Landespolizei.

Jeder Unfall ist über die entsprechende Funktion in der App oder telefonisch über die in der App angegebene Telefonnummer sofort zu melden, sobald dies ohne Gefahr für den Nutzer, einen allfälligen Mitfahrer und andere involvierte Personen erfolgen kann.

Bei einem Personenschaden ist unbedingt die Polizei zu benachrichtigen.

Der Nutzer darf keine Sachverhaltsanerkennung unterschreiben.

Sofern dies ohne Gefahr für den Nutzer, einen allfälligen Mitfahrer und andere involvierte Personen erfolgen kann, erstellt der Nutzer Fotos, die die Unfallsituation dokumentieren.

Der Nutzer verpflichtet sich, LIEmobil nach einem Unfall sämtliche Angaben zu liefern, die von involvierten Versicherungsgesellschaften verlangt werden.

Gemäss Gebührenliste können zusätzlich Gebühren erhoben werden

 

15.3 Sturz

Stürzt der Nutzer und/oder es entsteht ein Schaden am E-Bike, muss er den Sturz über die entsprechende Funktion in der App unverzüglich melden, damit LIEmobil Reparaturen veranlassen kann.

 

15.4 Verlust des Fahrzeugs

Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Verlust eines Fahrzeugs unverzüglich an LIEmobil zu melden. Der Nutzer haftet nicht für den Verlust von Fahrzeugen, die ordnungsgemäss über die entsprechende Funktion in der App blockiert wurden. Das Risiko für Beschädigungen bei Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe von grösseren Veranstaltungen (z.B. Fussballspiele, Konzerte, Fasnacht, etc.) trägt der Nutzer.
Wird ein Fahrzeug, das nicht ordnungsgemäss über die entsprechende Funktion in der App blockiert wurde, während der Miete gestohlen oder entwendet, haftet der Nutzer für den Verlust des Fahrzeugs. Sofern es gelingt, anhand der GPS-Daten das Fahrzeug wieder zu finden, haftet der Nutzer für die durch den Verlust entstehenden Umtriebe und sämtliche Beschädigungen, die bei Wiederauffinden des Fahrzeugs am Fahrzeug bestehen.

 

15.5 Haftung von LIEmobil

Die Haftung von LIEmobil für eigenes Handeln und Unterlassen sowie Handeln und Unterlassen von Hilfspersonen ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
LIEmobil haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, die der Nutzer in oder an den Fahrzeugen zurücklässt, oder während der Miete in den Transportvorrichtungen des Fahrzeugs aufbewahrt.

 

16. Datenschutzbestimmungen

Die Datenschutzbestimmungen sind in einem separaten Dokument beschrieben. Sie sind integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Sie können jederzeit in der entsprechenden Funktion in der App gelesen oder unter www.liebike.li eingesehen, heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden

 

17. Änderungen der Personalien

Der Nutzer ist verpflichtet, LIEmobil Änderungen seiner Personalien, über die entsprechende Funktion in der App oder über das Kundenzentrum mitzuteilen.

 

18. Dauer des Vertrags

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Er endet automatisch, falls dem Nutzer der Führerausweis vorübergehend oder dauerhaft entzogen, das Fahren verboten oder der Nutzer dauerhaft fahruntauglich wird. Der Nutzer ist verpflichtet, entsprechende Umstände umgehend über das Kundenzentrum zu melden.
Der Vertrag endet zudem automatisch mit dem Tod des Nutzers.
Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung in der App oder via E-Mail an info@liebike.li kündigen. In diesem Fall endet die Berechtigung des Nutzers, das Sharing-System zu nutzen unverzüglich. Falls der Nutzer in Zukunft das Sharing-System wieder nutzen möchte, muss er sich wieder neu registrieren und sämtliche erforderlichen Dokumente und Angaben neu liefern.
LIEmobil kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Tagen kündigen, insbesondere falls der Nutzer die Fahrzeuge nicht sicher gebraucht, gegen diesen Vertrag verstösst oder begründeter Verdacht eines Verstosses besteht, wiederholt Fahrzeuge beschädigt oder wegen des Fahrens mit einem Fahrzeug des Sharing-Systems gebüsst wird.

 

19. Löschung des LIEbike-Kontos

Zur Löschung des eigenen Kontos in der LIEbike-App meldet sich der Nutzer in der LIEbike-App an, navigiert zu den Einstellungen, scrollt nach unten und betätigt die Schaltfläche, um die Löschung des Kontos zu beantragen.

Alternativ können Sie auch eine E-Mail an info@liebike.li mit dem Betreff "Löschen des LIEbike Kontos" schicken. Es ist dabei wichtig, dass sie diese E-Mail von der gleichen E-Mail Adresse schicken wie Ihr Konto registriert ist.

 

20. Fragen und Support

Bei technischen Fragen betreffend die Fahrzeuge oder bei allgemeinen Fragen zum Sharing-System sowie bei Fragen zur App können Sie sich an folgende Adresse wenden:

 

Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil
Postplatz 5
9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 237 94 94
info@liebike.li
www.liebike.li

 

21. Änderungen dieses Vertrags

 

21.1 Änderung der gesetzlichen Regeln

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für das Fahren von Motorfahrrädern (E-Bikes) geändert werden, ist LIEmobil berechtigt, diesen Vertrag einseitig zu ändern, um sicherzustellen, dass LIEmobil und der Nutzer die neuen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. LIEmobil ist berechtigt, entsprechende Änderungen in diesem Vertrag festzuhalten.
Der neue Vertragsinhalt wird gültig, sobald LIEmobil den neuen Vertrag über die entsprechende Funktion in der App publiziert und der Nutzer beim nächsten Öffnen oder Verwenden der App eine entsprechende Mitteilung erhält.
Falls der Nutzer die Änderungen nicht akzeptiert, ist dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet.

 

21.2 Vertrag und integrierende Bestandteile

Der vorliegende Vertrag, die Mietpreise/Gebühren für das Sharing-System LIEbike sowie die Datenschutzbestimmungen bilden in ihrer jeweils gültigen Fassung einen verbindlichen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und LIEmobil. Die Mietpreise/Gebühren und die Datenschutzbestimmungen sind in einem separaten Dokument beschrieben. Sie sind integrierender Bestandteil dieses Vertrags.

LIEmobil kann den vorliegenden Vertrag, die Mietpreise/Gebühren und die Datenschutzbestimmungen jederzeit einseitig mit Wirkung für die nächste Fahrzeugbuchung ändern.

Der jeweils gültige Vertrag und deren integrierenden Bestandteile können jederzeit in der entsprechenden Funktion in der App gelesen oder unter www.liebike.li eingesehen, heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

 

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht dem liechtensteinischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Vaduz.

Mietpreise und Gebühren

Stand: 1. September 2022

Standardtarif

Ab der 1. Minute gilt der normale Preis von CHF 2.00 pro halbe Stunde.

 

Tageskarte

Die Tageskarte kostet CHF 20.00 und ist 24 Stunden gültig. Die Tageskarte muss im Voraus als Tarif in der LIEbike-App gewählt werden.

 

Jahresabo

Das Jahresabonnement kostet CHF 100 pro Person. Mit dem Jahresabo sind die ersten 30 Minuten pro Fahrt jeweils gratis, danach wird zum Standardtarif abgerechnet.

 

Prepaid

Bei jeder Prepaid-Zahlung in der Höhe von CHF 10.00 erhält der Kunde 1 CHF zusätzlich geschenkt (Gesamtguthaben somit CHF 11.00). Bei einer Prepaid-Zahlung von CHF 20.00 gibt es zusätzlich CHF 2.00 (Gesamtguthaben somit CHF 22.00) und bei einer Prepaid-Zahlung von CHF 50.00 gibt es CHF 5.00 (Gesamtguthaben somit CHF 55.00) geschenkt.

 

Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen

Die nachfolgende Gebührenliste ist integrierender Bestandteil des Verleihvertrages für E-Fahrzeuge.

LIEmobil ist berechtigt, dem Nutzer bei entsprechendem Verschulden Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

 

Ausserordentliche Aufwendungen sind insbesondere:

 

  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Beschädigung des E-Fahrzeugs während der Mietdauer
  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen eines E-Fahrzeugs während der

Mietdauer

  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Unfall während der Mietdauer
  • sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen Verkehrsregeln oder Straftaten während der Mietdauer

 

Die Gebührenansätze gelten wie folgt (Gebührenliste):

 

Beschädigung des E-Fahrzeugs

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen des E-Fahrzeugs werden die vollen Reparaturkosten zuzüglich einer Pauschalgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

 

Bussgelder

Bussen werden zuzüglich einer Pauschalgebühr für die Bearbeitung von CHF 25.00 in Rechnung gestellt.

 

Strafrechtliche Verfolgung

Der Aufwand für die Mithilfe bei strafrechtlicher Verfolgung wird zum Stundenansatz von CHF 110.00 berechnet. Es wird mindestens eine Stunde Aufwand verrechnet.

 

Fahren ohne gültigen Führerschein

Bei Fahren ohne gültigen Führerschein, trotz Entzugs eines Führerscheins sowie trotz Fahrverbots wird eine Pauschalgebühr in Höhe von CHF 50.00 verrechnet.

 

Überlassung des E-Fahrzeuges an Dritte (unberechtigte Weitergabe)

Bei Überlassung eines E-Fahrzeugs an unberechtigte Dritte wird für die Sperrung und Löschung des Nutzers eine Pauschalgebühr für die Bearbeitung von CHF 50.00 verrechnet.

 

Fahrtkosten für Serviceeinsätze

Fahrtkosten für Serviceeinsätze, welche durch den Nutzer verschuldet sind, werden nach Aufwand zu einem Stundenansatz von CHF 110.00 berechnet. Es wird mindestens eine Stunde Aufwand verrechnet.

 

Unzulässige Auslandsfahrt

Für unzulässige Fahrten ausserhalb des zulässigen Mietbereiches wird eine Pauschalgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

 

Abstellen des Fahrzeugs ausserhalb der LIEbike-Station

Für die Rückführung von ausserhalb der LIEbike-Station abgestellten Fahrzeugen wird eine Pauschalgebühr von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.

 

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge

Für das Umparkieren widerrechtlich abgestellter E-Fahrzeuge wird eine Pauschalgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

 

Verlust von E-Fahrzeugen

Bei Verlust von E-Fahrzeugen wird der Zeitwert des jeweiligen Gegenstandes zusätzlich einer Pauschalgebühr für die Bearbeitung von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.

 

Verunreinigung von E-Fahrzeugen

Bei Verunreinigung von E-Fahrzeugen wird der Reinigungsaufwand zusätzlich einer Pauschalgebühr für die Bearbeitung von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

 

Verstoss gegen sonstige Mietbedingungen

Entstandene Aufwände bei Verstoss gegen sonstige Mietbedingungen werden mit einer Pauschalgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt. Diese Gebühr kann mit den obigen erwähnten Gebühren kumuliert werden.

Die Gebühren berechnen sich nach dem jeweils im Zeitpunkt der Buchung des E-Fahrzeugs geltenden Gebührenliste. LIEmobil kann die Gebühren jederzeit mit Wirkung für alle künftigen Buchungen von Fahrzeugen einseitig anpassen.

 

Anfragen

Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden:


Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil
Postplatz 5
9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 237 94 94
info@liebike.li
www.liebike.li