Anpassung Tarifbestimmungen
LIEmobil passt per 1. August 2022 seine Tarifbestimmungen an. Nebst dem Entfall der Maulkorbpflicht für Hunde sowie der Abschaffung der Bearbeitungsgebühr für Gruppenfahrten auf Rechnung werden die Zuschläge und Gebühren der Fahrscheinkontrollen an diejenigen der Schweiz angepasst.
Aufhebung der Maulkorbpflicht für Hunde
Im öffentlichen Verkehr in Vorarlberg gilt seit mehreren Jahren eine Maulkorbpflicht für Hunde, welche auch in LIEmobil-Fahrzeugen, die innerhalb Feldkirchs verkehren, zum Tragen kommt. Im Dezember 2018 hat LIEmobil diese Maulkorbpflicht in das Liechtensteiner Liniennetz übernommen und zeitgleich stark vergünstigte Tarife für Hunde eingeführt. Das Hundejahresabo ist seit Ende 2018 für 80 CHF erhältlich (zuvor 280 CHF).
Aufgrund negativer Erfahrungen hat sich LIEmobil entschieden, ab dem 1. August 2022 die Maulkorbpflicht für Hunde innerhalb Liechtensteins sowie auf Fahrten in die Schweiz wieder abzuschaffen – die günstigen Hundeabos bleiben bestehen. Die Maulkorbpflicht in den LIEmobil-Fahrzeugen innerhalb Feldkirchs bleibt bestehen.
Entfall der Bearbeitungsgebühr
Als weiteren Schritt zur Vereinfachung von Gruppenfahrten entfällt zukünftig die Bearbeitungsgebühr auf Gruppenfahrten, welche per Rechnung beglichen werden, sowie die Bearbeitungsgebühr bei Fahrten ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrschein.
Anpassung Zuschläge und Gebühren an die schweizerischen Tarifbestimmungen
Alle Schweizer Transportunternehmen haben sich 2019 auf gemeinsame, national geltende Tarifbestimmungen geeinigt. Die sogenannten «gemeinsamen Tarif-Nebenbestimmungen für den Nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde der Schweiz» (Tarif 600) behandeln jegliche Regelungen im Personenverkehr. LIEmobil ist dem Direkten Verkehr der Schweiz angebunden und wendet somit seit 2019 den Tarif 600 ebenfalls an – jedoch mit einigen Abweichungen.
In den letzten Jahren hat sich LIEmobil Schritt für Schritt den schweizerischen Bestimmungen angenähert und mit der Anpassung der Punkte «Fahrscheinkontrollen und Zuschläge» ab 1. August 2022 wird auch noch die letzte grössere Abweichung zur Schweiz beglichen. Dies hat zur Folge, dass sich die Gebühren für Fahrten ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrschein verändern.
Die ab 1. August 2022 geltenden LIEmobil-Tarifbestimmungen: www.liemobil.li/tarifbestimmungen