Maskenpflicht in den Bussen
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr für Personen ab 12 Jahren beschlossen. Es liegt in der Verantwortung der Fahrgäste, sich vor der Busfahrt eine Maske zu besorgen. Bei Verweigerung der Tragepflicht können Fahrgäste durch das Fahr- oder Kontrollpersonal vom Transport ausgeschlossen werden. Von der Tragepflicht ausgeschlossen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können.
Ticketverkauf im Bus
Der Fahrscheinverkauf durch den Fahrer ist unter Einhaltung der Schutzmassnahmen möglich. Der Einstieg durch die vorderste Tür wird ausschliesslich für Fahrgäste ermöglicht, die ein Ticket kaufen müssen. Alle übrigen Fahrgäste benutzen die hinteren Türen – auch zum Aussteigen. LIEmobil bittet die Fahrgäste, nach Möglichkeit mit FAIRTIQ, SBB Mobile oder im Voraus im Kundencenter bezogenen Fahrscheinen und Abos zu reisen.